Webseitenbetreiber sollten sich nun darüber im Klaren sein, dass sie alternative Wege zur Streitbeilegung anbieten müssen. Es ist ratsam, sich über nationale Schlichtungsstellen zu informieren und gegebenenfalls Links zu diesen auf der eigenen Webseite bereitzustellen. Zudem sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktualisiert werden, um die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist es wichtig, transparent über die Möglichkeiten der Streitbeilegung zu kommunizieren und sicherzustellen, dass Verbraucher über ihre Rechte informiert sind. Eine proaktive Herangehensweise kann dazu beitragen, das Vertrauen der Kunden zu stärken und rechtliche Probleme zu vermeiden.
Fazit - den Link sowie die Hinweistexte bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert im Impressum, in den AGB sowie in den Angebots-E-Mails bereitzuhalten. Wenn die Plattform nach diesem Datum eingestellt wird, kann der Link aus sämtlichen Rechtstexten entfernt werden.
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