Fast jeder Webseitenbetreiber ist vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern löst auch das Telemediengesetz ab und benennt das TTDSG um. Also muss Impressum und in der Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden:
WICHTIG im Impressum
- 5 TMG wird zu § 5 DDG!
WICHTIG in der Datenschutzerklärung
Das TTDSG wird zum TDDDG!
Wenn Sie in Ihrem Impressum bisher auf § 5 TMG verwiesen haben (siehe nachfolgendes Beispiel), sollten Sie das jetzt ändern.
„Angaben gemäß § 5 TMG“
Da keine gesetzliche Pflicht besteht, § 5 DDG überhaupt im Impressum anzugeben, einfach den Passus mit dem Verweis weglassen.
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